Zusammenfassung
- Voraussetzung für die Wohnmobilzulassung ist die Erfüllung der Anforderungen der Kategorie M als Sonderfahrzeug
- Dokumente für die Zulassung: Personalausweis, Fahrzeugbrief, ggf. Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis, Bescheinigung zu HU/AU, Bescheinigung über G 607-Prüfung, Nachweis der EG-Typengenehmigung, Fahrzeugkennzeichnung, SEPA-Lastschriftmandat
- Kosten: ca. 30 €, abweichend je nach Behörde. Zusätzliche Kosten: Kennzeichenprägung (20 – 40 €), Wunschkennzeichen (zusätzlich 12,80 €), HU/AU (ca. 120 €)
Inhaltsverzeichnis
Fahrzeugkategorie M: Wann ist ein Fahrzeug ein Wohnmobil?
Ein Schlafplatz allein macht kein Wohnmobil. Insbesondere für eigens ausgebaute Fahrzeuge sind die Kriterien der Fahrzeugkategorie M für die Zulassung als Sonderfahrzeug relevant. Denn nur, wenn sie erfüllt werden, handelt es sich tatsächlich um ein Wohnmobil. Die Mindestausstattung nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) lautet:
- Ein festverbautes Bett ist erforderlich. Es kann tagsüber auch als Sitzfläche dienen
- Der größte Teil der Fahrzeugkabine muss Wohnraum und entsprechend nutzbar sein
- Es müssen Sitzgelegenheiten und ein Tisch vorhanden sein, wobei letzterer abnehmbar oder wegklappbar sein darf
- Eine fest installierte Kochgelegenheit ist notwendig. Anzahl der Flammen ist nicht vorgegeben, als Brennstoff können z. B. Strom, Gas oder Spiritus dienen.
- Geeigneter Stauraum für Gepäck und lose Gegenstände muss vorhanden sein
Nur, wenn Ihr Fahrzeug diese Kriterien erfüllt, gilt es per Definition als Wohnmobil. Das ist deshalb wichtig, weil für Wohnmobile eine günstigere Kfz-Steuer gilt. Das ergibt sich daraus, dass sie sich nicht, wie bei modernen PKW seit 2021, stärker am CO₂-Ausstoß bemisst, sondern weiterhin nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse.
Sind die Kriterien der Fahrzeugklasse M nicht erfüllt, ist das Fahrzeug kein Wohnmobil. Es kann dann lediglich als PKW oder – je nach Gesamtgewicht – als LKW zugelassen werden.
Die vier Arten der Wohnmobilzulassung
Die Sonderklasse M sieht insgesamt vier Formen der Wohnmobilzulassung vor:
- Ganzjahreszulassung: Ganzjährige Zulassung mit regulärem Kfz-Kennzeichen. Diese Zulassung ist relevant für alle, die ganzjährig flexibel reisen möchten.
- Saisonzulassung: Eine Zulassung für 2–11 Monate im Jahr mit Saisonkennzeichen. Perfekt für alle, deren Campingsaison von Frühling bis Spätherbst läuft.
- Kurzzeitzulassung: Ab Ausstellung für 5 Tage gültig. Die Zulassung für Probe- und Überführungsfahrten.
- Oldtimerzulassung: Wohnmobil mit H-Kennzeichen. Voraussetzung ist eine Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren und ein Oldtimer-Gutachten. Mit historischem Kennzeichen ist eine ganzjährige und saisonale Zulassung möglich.
Wie läuft die Zulassung eines Wohnmobils ab?
- Besorgen Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor dem Termin. Bei einem Neukauf stellt sie im Normalfall der Händler bereit, bei einem Gebrauchtkauf müssen Sie mit dem Vorbesitzer sprechen.
- Schließen Sie eine Wohnmobilversicherung ab. Diese ist zwingend nötig für den Betrieb.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Zulassungsstelle. Das geht zumeist ganz einfach online.
- Falls gewünscht: Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab.
- Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente zum Termin mit und melden Sie Ihr Wohnmobil an.
- Bringen Sie die gestempelten Kennzeichenschilder an Ihrem Wohnmobil an.
Checkliste: benötigte Unterlagen für die Wohnmobilzulassung
Für die Zulassung als Wohnmobil benötigen Sie im Wesentlichen die gleichen Unterlagen wie für die PKW-Zulassung. Beachten Sie bitte, dass es hierbei eine Rolle spielt, ob Sie das Fahrzeug neu oder gebraucht erworben haben.
Auch weichen die genauen Angaben je nach zuständiger Zulassungsstelle gelegentlich ab. Informieren Sie sich also unbedingt bei Ihrer Behörde, welche Unterlagen wirklich notwendig sind. In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis.
- Bei einem abgemeldeten Fahrzeug (bei Erst- oder Neuzulassung) den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I). Bei einer Ummeldung auf einen neuen Besitzer, den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II).
- Die Versicherungs-Doppelkarte/ Deckungskarte (es ist wichtig, zu prüfen, ob die Versicherung auch Wohnmobile abdeckt).
- Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung.
- Bescheinigung über die letzte G 607-Prüfung für Flüssiggasanlagen.
- Nachweis der EG-Typgenehmigung.
- Die Fahrzeugkennzeichen.
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer.
- Wenn das Wohnmobil im Auftrag Dritter zugelassen wird, ist eine Vollmacht erforderlich.
Welche Kosten entstehen rund um die Zulassung eines Wohnmobils?
Die Zulassung selbst kostet bei der Behörde etwa 30 Euro, wobei es Abweichungen im einstelligen Bereich je nach zuständiger Behörde gibt. Dazu kommt verpflichtend die Prägung eines Kennzeichens, die im Regelfall bei 20 – 40 Euro liegt.
Möchten Sie ein Wunschkennzeichen nutzen, kommen noch einmal 2,60 Euro für die Vorabreservierung und 10,20 Euro für die Zuteilung hinzu. Für eine nötige Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung – bei Umbauten und ggf. Gebrauchtfahrzeugen nötig – fallen außerdem ca. 120 Euro an.
Die Gesamtkosten für die Wohnmobilzulassung liegen also bei einem Neufahrzeug etwa zwischen 50 – 80 Euro.
FAQ: Häufige Fragen zur Wohnmobilzulassung
Für die Zulassung eines Wohnmobils nach Kategorie M als Sonderfahrzeug sind folgende Dinge nötig: ein festverbautes Bett, eine Sitzgelegenheit mit Tisch, eine fest installierte Kochgelegenheit und geeigneter Stauraum. Darüber hinaus sollte der Großteil der Fahrzeugkabine als Wohnraum nutzbar sein.
Wenn Sie ein Wohnmobil kaufen, erfüllt es diese Kriterien natürlich im Regelfall (Ausnahme ggf. sehr alte Gebrauchtfahrzeuge). Wichtiger ist es, sich damit auseinanderzusetzen, wenn Sie z. B. einen Van selbst zum Wohnmobil ausbauen.
Für die Wohnmobilzulassung brauchen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis, Fahrzeugbrief, ggf. Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis, Bescheinigung zu HU/AU, Bescheinigung über G 607-Prüfung, Nachweis der EG-Typengenehmigung, Fahrzeugkennzeichnung, SEPA-Lastschriftmandat.
Die konkreten Anforderungen variieren je nach zuständiger Kfz-Zulassungsbehörde und, ob es sich um einen Neukauf mit Erstanmeldung, einen Gebrauchtkauf oder einen Umbau handelt. Informieren Sie sich also unbedingt bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Wann Sie Ihr Wohnmobil anmelden müssen, hängt vom konkreten Fall ab:
- Neukauf: Ein Neufahrzeug melden Sie unmittelbar nach Erhalt der Fahrzeugpapiere und vor der geplanten Übergabe beim Händler an. So können Sie problemlos direkt vom Hof fahren.
- Gebrauchtkauf: Ist das Wohnmobil noch angemeldet, können Sie es im Rahmen der Anmeldung des Verkäufers überführen und anschließend sofort ummelden. Besser ist es jedoch, für die Überführung bereits ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen und das Wohnmobil direkt nach Transfer anzumelden.
- Umbau: Wenn Sie einen Van selbst ausbauen, erlischt mit dem Umbau die Betriebserlaubnis. Nach Einbau aller Komponenten müssen Sie zuerst zur Abnahme bei TÜV oder DEKRA. Anschließend müssen Sie neue Fahrzeugpapiere beantragen und das Fahrzeug offiziell anmelden.
Die Zulassung selbst kostet ca. 30 Euro, wobei je nach zuständiger Behörde kleinere Abweichungen möglich sind. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Kennzeichenprägung (20 – 40 Euro). Möchten Sie ein spezielles Kennzeichen haben, fallen zusätzlich 12,80 Euro für Reservierung und Zuteilung an.
Bei Gebrauchtfahrzeugen oder Umbauten ist es zusätzlich im Normalfall nötig, eine Hautpuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung (HU/AU) durchführen zu lassen. Diese kostet noch einmal ca. 120 Euro.
Eine Zulassung nach Fahrzeugkategorie M als Sonderfahrzeug bringt Vorteile bei der Kfz-Steuer. Denn in diesem Fall wird die Steuer ausschließlich anhand des Gewichts und der Schadstoffklasse berechnet, nicht anhand des realen CO₂-Ausstoß bemisst, der bei PKW seit 2021 stärker gewichtet wird. Dadurch sparen Sie Geld.