Wohnmobil zulassen: Was ist zu beachten?

Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Zulassung Ihres Wohnmobils: benötigte Dokumente und aktuelle Regelungen seit 2022.

  Was ist die Sonderzulassung?

  Besondere Kriterien bei der Zulassung

  Lohnt sich die Sonderzulassung auch für ältere Wohnmobile?

  Voraussetzungen zur Zulassung

 

Sonderzulassung "M" für Wohnmobile

Wohnmobile sind als derart außergewöhnlich eingestuft, dass sie in der Unterklasse der Pkw in der Kategorie M als Sonderfahrzeuge eingruppiert sind. Diese Eintragung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu finden. Die Zulassung eines Wohnmobils in dieser Klasse anstelle eines Pkw's ist eine wichtige rechtliche und finanzielle Angelegenheit. Wohnmobile werden aufgrund ihrer besonderen Nutzung und Ausstattung als Sonderfahrzeuge eingestuft, was zu speziellen Kfz-Steuer- und Versicherungstarifen führt.

Durch die Zulassung als Wohnmobil können Sie von ermäßigten Kraftfahrzeugsteuern profitieren, die bei Diesel-Fahrzeugen um bis zu 50 % reduziert werden können. Zudem sind Wohnmobile in der Regel nicht als Alltagsfahrzeuge konzipiert, weshalb eine spezielle Zulassung ihre besondere Bestimmung genau beschreibt.


Die Kfz-Versicherung

Bevor Sie Ihr Wohnmobil zulassen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Versicherungsgesellschaft auch Reisemobile versichert. Einige Versicherer lehnen dies ab, selbst wenn das Fahrzeug zuvor als PKW versichert war. Vergleichen Sie außerdem die Versicherungsprämien, da einige Anbieter nach der Zulassung als Wohnmobil höhere Prämien verlangen können. Eine korrekte Zulassung als Wohnmobil ist entscheidend, da im Schadensfall eine teilweise oder vollständige Leistungsverweigerung droht, wenn das Fahrzeug nicht offiziell als Wohnmobil zugelassen ist.

 

Besondere Kriterien bei der Zulassung

  1. Ein fest eingebautes Bett, das auch als Sitzgelegenheit genutzt werden kann, ist erforderlich.
  2. Der größte Teil der Fahrzeugkabine muss Wohnraum sein.
  3. Es müssen Stühle und ein Tisch vorhanden sein, wobei der Tisch wegklappbar sein darf.
  4. Eine fest installierte Kochgelegenheit ist notwendig, wobei die Anzahl der Flammen des Herds nicht vorgeschrieben ist und verschiedene Brennstoffe akzeptiert werden.
  5. Geeigneter Stauraum für Gepäck und andere Gegenstände muss vorhanden sein.

 

Infos zu Merkblättern und möglichen Problemen

Um Probleme bei der Abnahme der Zulassung zu mindern bitten wir Sie selbst aktuelle technische Merkblätter aus dem Internet herunterzuladen. Einige Prüfstellen wie der TÜV oder die Dekra verwenden möglicherweise veraltete technische Merkblätter, was zu Schwierigkeiten führen kann. Meist sind Wohnmobile mit Eigenumbauten betroffen. Weiteres zu den Merkblättern finden Sie hier oder hier.












Lohnt sich die Zulassung älterer Wohnmobile?

Ein wirklich altes, aber gut gepflegtes Wohnmobil kann zum echten Schnäppchen werden, insbesondere wenn es als Oldtimer zugelassen werden kann. Die Entscheidung darüber liegt in der Hand eines Sachverständigen, der verschiedene Faktoren berücksichtigt. Besitzer älterer Wohnmobile sollten jedoch die aktuellen Umweltzonenbestimmungen beachten, da einige Campingplätze für sie nicht mehr erreichbar sind.



Was wird für die Zulassung benötigt?

Für die Zulassung als Wohnmobil benötigen Sie im Wesentlichen die gleichen Unterlagen wie für die Zulassung eines PKWs. Dazu gehören unter anderem Reisepass oder Personalausweis, Fahrzeugbrief, Versicherungs-Doppelkarte, Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung sowie die G 607-Prüfung für Flüssiggasanlagen.

    Voraussetzungen

    Für die Zulassung als Wohnmobil benötigt man im Wesentlichen die gleichen Unterlagen wie für die Zulassung eines PKWs. Die Zulassungsstelle verlangt in der Regel folgende Dokumente von Antragstellern*:

    1. Reisepass oder Personalausweis.
    2. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug (bei Erst- oder Neuzulassung) den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I). Bei einer Ummeldung auf einen neuen Besitzer den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II).
    3. Die Versicherungs-Doppelkarte/ Deckungskarte (es ist wichtig, zu prüfen, ob die Versicherung auch Wohnmobile abdeckt).
    4. Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung.
    5. Bescheinigung über die letzte G 607-Prüfung für Flüssiggasanlagen.
    6. Nachweis der EG-Typgenehmigung.
    7. Die Fahrzeugkennzeichen.
    8. Ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer.
    9. Wenn das Wohnmobil im Auftrag Dritter zugelassen wird, ist eine Vollmacht erforderlich.

     

    *Bitte beachten Sie, dass die genauen Angaben abweichen können. Bitte prüfen Sie diese bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

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