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schaffer-mobil Wohnmobile GmbH
Kötzschenbroder Str. 125
01139 Dresden
Deutschland

Telefon:+49 351 / 83748-0
Telefax: +49 351 / 83748-28

E-Mail: schaffer@schaffer-mobil.de
Web: www.schaffer-mobil.de

Geschäftsführer: Sören Schaffer

HRB: 4020
USt-IdNr.: DE 140300909

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Firma schaffer-mobil Wohnmobile GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht es Ihnen, anonym wichtige Informationen, Bedenken oder Hinweise weiterzugeben. Melden Sie potenzielle Missstände oder Gesetzesverstöße, ohne Ihre Identität preiszugeben. Ihre Sicherheit und Vertraulichkeit sind unsere Priorität. Machen Sie einen Beitrag zur Förderung von Transparenz und Integrität.
 

Hinweise können Sie unter folgender E-Mail Adresse einreichen:
hinweisgeber@schaffer-mobil.de

Häufig gestellte Fragen

Wer kann eine Meldung abgeben?
Jede/r kann eine Meldung abgeben. Unter anderem gilt dies für unsere eigenen Mitarbeiter, unsere Kunden/Auftraggeber, Dienstleister/Lieferanten und weiteren Geschäftspartner sowie die Öffentlichkeit im Allgemeinen. Jede Person, die eine Meldung abgeben will, wird im Allgemeinen als „Hinweisgeber“ bezeichnet.
 

Was kann ich melden?
Gemeldet werden können potenzielle Compliance-Verstöße (die sich ereignet haben oder sehr wahrscheinlich sind) unter anderem zu den folgenden Schwerpunkten:

  • Wirtschaftskriminalität (z.B. Betrug, Bestechung, Korruption etc.)
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Insiderhandel und Marktmanipulation
  • Regulatorik und Aufsicht
  • Geldwäsche und Finanzsanktionen
  • Menschenrechte
  • Vertriebliche Grundsätze bzw. Bestimmungen
  • sowie sonstige tatsächliche oder mögliche schwerwiegende Verstöße wie z. B. gegen das Arbeitsrecht
     

Ist meine Meldung vertraulich/anonym?
Ja, Ihre Meldung ist vertraulich!
Sie können wählen, ob Sie anonym bleiben oder Ihren Namen angeben wollen.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihren Namen anzugeben, garantieren wir, dass Ihre Identität nur gegenüber den unmittelbar mit der Fallbearbeitung betrauten Personen offengelegt wird. Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben wollen, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie keine Informationen angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. In jedem Fall sind die Geheimhaltung und Ihr Schutz als Hinweisgeber oberste Priorität und Leitprinzip unseres Hinweisgebersystems und alle Meldungen werden auf der Grundlage eines strikten „begründeten Informationsbedarfs“ bearbeitet. Ihre Meldung wird nur für diejenigen (Compliance-) Funktionen sichtbar sein, denen Sie die Informationen mitteilen wollen.
 

Was geschieht nach der Abgabe meiner Meldung? Erhalte ich eine Rückmeldung?
Ihre Hinweise werden über unsere interne Meldestelle an den HinSchG-Ausschuss zur weiteren Bearbeitung geleitet. Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung und eine weitere Rückmeldung spätestens nach drei Monaten.