City-Filter jetzt bei schaffer-mobil
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Werden City-Russpartikelfilter als Partikelminderungs-System amtlich anerkannt?
Alle City-Russfilter sind nach Anlage XXVI zu §47 oder nach der Anlage XXVII zu §48 StVZO geprüft und besitzen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes.
Was bedeuten die Anlagen XXVI zu §47 und XXVII zu §48 oder StVZO?
Diese Anlagen enthalten die technischen Anforderungen, welche an Partikelminderungssysteme gestellt werden. Unter anderem an Reinigungswirkung und Dauerhaltbarkeit. Diese nachgerüsteten Fahrzeuge sind als besonders partikelreduziert amtlich anerkannt.
Welche Vorteile hat diese amtliche Anerkennung?
Die amtliche Anerkennung ist Voraussetzung für die Erteilung einer höherwertigen Plakette. Die in diesem City-Filter Lieferumfang aufgeführten Fahrzeuge erhalten die Grüne Plakette. Sie sind, im Unterschied zu Fahrzeigen mit roter oder gelber Plakette, von den sich stetig verschärfenden Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen.
Wie erfolgt nach der Umrüstung die Eintragung in die Fahrzeugpapiere?
Dem City-Filter Einbausatz liegt eine amtlich genehmigte Abnahmebeschreibung bei. Die AU-berechtigte Organisation trägt die Fahrzeugdaten ein und bestätigt den korrekten Einbau. Durch Vorlage der vollständigen ausgefüllten Abnahmebescheinigung und der ABE bei der Zulassungsstelle/bei dem Landratsamt kann sich der Fahrzeughalter den City-Russfilter in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Was bedeuten PM-Studien und PM-Klassen (PMK) im City-Filter Lieferprogramm?
Sie sind Grundlage für die Erteilung einer höherwertigen Plakette. Voraussetzung für die Zuteilung einer PM-Stufe oder PM-Klasse (PMK), ist der Nachweis einer Partikelreduktion von mindestens 30% bis 50%. Fahrzeuge mit LKW-Zulassung erhalten nach Umrüstung eine PM-Klasse, Fahrzeuge mit PKW-Zulassung eine PMStufe.
Ist eine zusätzliche AU erforderlich?
Nein. Die AU ist erst wieder zu dem in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen Termin fällig.
Welche Garantie gibt der City-Filter?
City-Russpartikelfilter für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t haben eine Garantie auf Funktionstüchtigkeit, Massgenauigkeit und Lebensdauer von drei Jahren oder 80.000 Kilometer Laufleistung - je nachdem, was zuerst eintritt.
Erlischt bei Nachrüstung des City-Russpartikelfilter die Hersteller-Garantie?
Nein. Der Einbau von City-Filter Produkten in ein Fahrzeug berührt bestehende Gewährleistungs- oder Garantie-Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller nicht. Die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt haben klargestellt, dass anders lautende Garantie-Bedingungen von Fahrzeugherstellern nicht mit der aktuellen Kfz-Gruppenfreistellungs-Verordnung vereinbar sind.
Umweltzonen - Fahrverbote - Gesundheitsschutz
Mit Köln, Hannover und Berlin richteten Anfang des Jahres 2008 die ersten Städte ihre Umweltzonen ein und haben somit Kampf gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub eingeläutet. Bundesweit sollen mehr als 40 Umweltzonen über kurz oder lang eingeführt werden. Laut Umweltbundesamt sind die Emissionen von Dieselfahrzeugen für etwa die Hälfte der feinstaubbedingten Belastungen in unseren Städten verantwortlich. Dies führt vielerorts zu Fahrverboten. Betroffen sind vor allem Fahrer von Diesel-Pkw, Transportern aber eben auch Wohnmobilfahrer. Wer ohne oder mit der falschen Plakette unterwegs ist, riskiert ein Bussgeld in Höhe von 40 EUR und einen Punkt in Flensburg.

Ab 2009 tritt in den ersten Städten eine Verschärfung in Kraft, dass heisst Fahrverbote für Fahrzeuge mit roter und ab 2010 sogar mit gelber Plakette. So drohen spätestens ab dem Jahr 2010 für EURO 2/II und 3/III Fahrzeuge ohne Diesel-Partikelfilter Fahrverbote.

Mit der Nachrüstung des City-Filter Systems können diese Fahrverbote vermieden werden, um sich auch langfristig freie Fahrt in Umweltzonen zu sichern.

oder

Über kurz oder lang werden mehr als 40 Umweltzonen in Deutschland eingerichtet. Ab 2009 tritt in den ersten Städten eine Verschärfung in Kraft, das heisst, Fahrverbote für Fahrzeuge mit roter und ab 2010 sogar mit gelber Plakette. Aber auch im europäischen Ausland sind bzw. werden Umweltzonen eingerichtet. So werden beispielsweise Metropolen in Niederlanden oder Dänemark nur noch Fahrzeuge mit Partikelfilter über kurz oder lang einfahrt gewähren.

Umwelt entlasten, Gesundheit schützen

Feinstaub belastet die Umwelt und schadet der Gesundheit. Beim Verbrennungsprozess von Dieselkraftstoff im Motor entstehen Russpartikel. Je kleiner die Russpartikel sind, desto einfacher gelangen diese über die Lungen in die Blutbahn und damit in andere Organe. Russpartikelemissionen sind nachweisslich besonders gesundheitsgefährdend und werden durch den Einsatz eines City-Filters effektiv und effizient aus dem Abgas entfernt.